Wiedereinstieg nach Elternzeit?
Teilzeit beantragen! Wir machen das für Sie!
Rechtsanwältin Anna-Lucia Kürn ist Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Wie läuft die Abwicklung mit uns?
Rufen Sie uns unter 0214 9098400 an, wenn Sie nach Ihrer Elternzeit mit verringerter Stundenzahl in Ihren Beruf zurückkehren wollen Montag bis Freitag von 7°° Uhr bis 19°° Uhr
Steht das Ende Ihrer Elternzeit bevor?
Die Elternzeit verstreicht in der Regel viel schneller als gedacht. Doch im Optimalfall sollte bereits in dieser Phase an das Wann und Wie des Wiedereinstiegs in den alten Job gedacht werden.
Denken Sie an den Teilzeitantrag!
Um nach der Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl beruflich wiedereinzusteigen, ist ein sog. Teilzeitantrag notwendig. An diesen Teilzeitantrag werden bestimmte Anforderungen gestellt. Er ist an gesetzliche Fristen und Formvorschriften geknüpft und muss vorgeschriebene Inhalte aufweisen.
Wir sind an Ihrer Seite!
Gerne begleiten wir Sie von Anfang an und bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu Ihrer Situation. In diesem Rahmen erklären wir Ihnen, welche Schritte wichtig und welche Fristen dabei zu beachten sind. Je nach Bedarf stellen wir Ihnen Musterschreiben zur Verfügung oder übernehmen für Sie die ganze Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie sich ganz auf Ihre Elternzeit konzentrieren können.
Das beste zum Schluß - Rechtssicherheit zum kleinen Festpreis
Wir gestalten unser Tätigwerden so, dass die bei uns anfallenden Honorare für Sie optimal kalkulierbar sind. In vielen Fällen hilft auch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Angebot für Sie
Gerne begleiten wir Sie von Anfang an und bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu Ihrer Situation. In diesem Rahmen erklären wir Ihnen, welche Schritte wichtig und welche Fristen dabei zu beachten sind. Je nach Bedarf stellen wir Ihnen Musterschreiben zur Verfügung oder übernehmen für Sie die ganze Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie sich ganz auf Ihre Elternzeit konzentrieren können.
Erstberatungspaket
Beratungstermin + Bereitstellung Musterschreiben Teilzeitantrag
für nur 119 € inkl. MwSt.
Beratung plus Antrag
Beratungstermin + Bereitstellung Individualschreiben Teilzeitantrag
für nur 159 € inkl. MwSt.
Abwicklung komplett
Beratungstermin + Übernahme kompletter Kommunikation mit Arbeitgebenden-Seite (Individualschreiben Teilzeitantrag plus weitere erforderliche Kommunikation)
für nur 249 € inkl. MwSt.
Über uns
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Rechtsberatung und Prozessführung seit 2007 in Leverkusen.
Von unseren Büros in Leverkusen und München aus sind die Rechtsanwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei deutschlandweit für Sie tätig. Wir kümmern uns um Ihr Problem.
Anna-Lucia Kürn
Rechtsanwältin Anna-Lucia Kürn ist in Nürnberg geboren und in der Nähe von Karlsruhe aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften in Konstanz, Mailand und Freiburg. Im Rahmen des Studiums beschäftigte sie sich vertieft mit dem Schwerpunkt Handel und Wirtschaft.
Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie in Stuttgart und Köln. Währenddessen arbeitete sie im juristischen Lektorat der Nomos Verlagsgesellschaft.
Nach erfolgreichem Absolvieren des juristischen Vorbereitungsdienstes unterstützt sie seit Januar 2023 das Team der Anwaltskanzlei Lenné in Leverkusen.
In ihrer Freizeit ist sie gerne mit ihrer Hündin in der Natur unterwegs, wandert und reist gerne. Anna-Lucia Kürn interessiert sich für Umwelt- und Tierschutz. Sie ist Mitglied bei Deutsches Tierschutzbüro e.V. und UN Women Deutschland e.V..
Guido Lenné
Rechtsanwalt Guido Lenné wurde in Mönchengladbach geboren. Nach dem Abitur leistete er Wehrdienst im Wachbataillon in Siegburg bei Bonn.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität zu Bonn. Das Jurastudium beendete Rechtsanwalt Lenné als einer der schnellsten seines Jahrgangs. Außerdem studierte Guido Lenné Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Leipzig. Im Jahre 2007 gründete er in Leverkusen die Anwaltskanzlei Lenné.
Martina Bergmann
Martina Bergmann wurde in Böblingen geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Die Schwerpunktausbildung absolvierte Frau Bergmann im Bereich des Strafrechts.
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens war Frau Bergmann im Landtag von Nordrhein-Westfalen als Referentin tätig.
Seit April 2018 unterstützt Frau Bergmann das Anwaltsteam der Anwaltskanzlei Lenné.
Martina Bergmann fährt gerne Motorrad und begeistert sich für Fußball.
Wir übernehmen das
Unser Team nimmt Ihnen Ihre Sorgen und wickelt Ihren Fall für Sie ab. Damit bekommen Sie sicher und schnellstmöglich alles was Ihnen zusteht.
Anna-Lucia Kürn
Rechtsanwältin
Martina Bergmann
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Guido Lenné
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Wiedereinstieg nach Elternzeit
Ihr Teilzeitantrag ab 119 € – wir beantragen Ihr Teilzeit-Wunschmodell!
Sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis und möchten gerne Ihre Arbeitszeit reduzieren?
Regelmäßig findet man – klassisch viel öfter frau – sich in dieser Situation wieder, wenn Nachwuchs da ist und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestaltet werden muss.
Die Elternzeit verstreicht in der Regel viel schneller als gedacht. Doch im Optimalfall sollte bereits in dieser Phase an das Wann und Wie des Wiedereinstiegs in den alten Job gedacht werden.
Um nach der Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl beruflich wiedereinzusteigen, ist ein sog. Teilzeitantrag notwendig. An diesen Teilzeitantrag werden bestimmte Anforderungen gestellt. Er ist an gesetzliche Fristen und Formvorschriften geknüpft und muss vorgeschriebene Inhalte aufweisen.
Nur wenn ein solcher Teilzeitantrag gestellt wurde, ist die Arbeitgeberseite dazu verpflichtet, sich mit diesem auseinanderzusetzen. Der Antrag muss fristgerecht abgelehnt werden, damit es nicht automatisch zur Reduzierung der Arbeitszeit gemäß der beantragten Bedingungen kommt.
Oftmals erleben wir Situationen, in denen ein positives Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und -gebenden dazu führt, dass man sich mit mündlichen Zusagen begnügt. In Gesprächen wird zugesichert, ein Wechsel in Teilzeit „sei kein Problem“, „man würde schon eine gute Lösung finden, wenn es so weit sei“ ...
In vielen Fällen kommt es dann, wenn der geplante Wiedereinstieg näher rückt, zur bösen Überraschung. Plötzlich sehen sich Arbeitgebende doch nicht imstande, die gewünschten Arbeitszeiten zu realisieren, oder bieten lediglich Positionen an, die keine Vergleichbarkeit mit der vorher ausgeübten Stelle aufweisen.
Umso früher das Thema Teilzeit nach Elternzeit angegangen wird, desto leichter können potenzielle Probleme vermieden werden.
Gerne begleiten wir Sie von Anfang an und bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu Ihrer Situation. In diesem Rahmen erklären wir Ihnen, welche Schritte wichtig und welche Fristen dabei zu beachten sind. Je nach Bedarf stellen wir Ihnen Musterschreiben zur Verfügung oder übernehmen für Sie die ganze Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, damit Sie sich ganz auf Ihre Elternzeit konzentrieren können.